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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäfts-, Miet- und Vertragsbedingungen

Stand: Dezember 2016
  1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von den Parteien, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter bestätigt durch die Auftragserteilung ausdrücklich von unseren Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden zu sein, ungeachtet vorhergehender Einwendungen oder Widersprüche. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind freibleibend. Maßgebend für den Vertragsinhalt sind unsere Auftragsbestätigungen.


  2. Der Mieter haftet in vollem Umfang für das Equipment. Im Mietpreis ist keine Versicherung enthalten. Nicht zurückerhaltendes Mietequipment wird zum Neupreis berechnet.


  3. Der Mieter ist verpflichtet sich bei Übernahme des Mietobjektes von dessen einwandfreien Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Mit der Übernahme bestätigt er dieses. Rügen und Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich vorzubringen. Spätestens jedoch 8 Stunden nach der Übernahme durch den Mieter. Dies gilt auch außerhalb unserer Geschäftszeiten, hier sind wir per Email erreichbar. Es sollte aber grundsätzlich eine vorangehende telefonische Anzeige eines Defekts erfolgen.


  4. (A) Der Mieter hat das Mietobjekt nicht missbräuchlich zu benutzen und es nur von qualifizierten Fachkräften in der vom Vermieter vorgesehenen Weise, entsprechend den Bedienungsanleitungen bedienen zu lassen. Jede andere Verwendungsart ist dem Mieter untersagt. Wir sind berechtigt, und der Mieter hat uns dies zu ermöglichen, das Mietobjekt jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.

    (B) Der Mieter hat bei Benutzung des Mietobjektes alle Instruktionen des Herstellers und des Vermieters genauestens zu beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen des Vermieters zu befolgen.

    (C) Der Mieter ist nicht berechtigt Änderungen, Justierungen oder Veränderungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn der Vermieter hat ihm dazu vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt.

    (D) Firmenzeichen und Kenn-Nummern des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Mietobjekt zu belassen.

    (E) Der Mieter ist voll verantwortlich für jeden Schaden, der an dem Mietobjekt durch Nichtbeachtung der Vorschriften bzw. der Instruktionen entsteht.

    (F) Der Mieter ist verpflichtet, uns während der Mietzeit auftretende Schäden oder den Verlust des Mietobjektes unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat den Vermieter für jeden Verlust des Mietobjektes oder Schäden an dem Mietobjekt, zum Neuwert zu entschädigen. Alle nach Übernahme des Mietobjektes erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, der Nachweis dafür, dass die Erforderlichkeit der Reparatur nicht auf ein Verschulden des Mieters bezieht, trifft den Mieter.

    (G) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzubringen, in dem er es vom Vermieter übernommen hat. Nicht bzw. nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel, sowie Zerstörungen und Verschmutzungen jeglicher Art des Mietobjektes, werden nach Aufwand zu dem Tag der Abrechnung gültigem Stundensatz berechnet.


  5. (A) Im Falle einer wesentlichen Funktionsstörung oder des Ausfalles des Mietobjektes ist der Vermieter nur unter der Voraussetzung zur Gewährleistung verpflichtet, dass der Mieter nachweist, dass ihn an der Funktionsstörung oder dem Ausfall kein Verschulden trifft. Die Gewährleistungspflicht des Vermieters geht unter Ausschluss von Wandlung, Minderung oder Schadenersatz nur auf Nachbesserung durch Instandsetzung oder Gestellung eines in etwa vergleichbaren Objektes. Dem Vermieter ist die Wahl zwischen den vorstehend aufgeführten Nachbesserungsmöglichkeiten freigestellt.

    (B) Es besteht keine Haftung unsererseits, wenn dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder Ausfall des Mietobjektes während der Vertragszeit Schäden entstehen. Des Weiteren besteht keine Haftung für einwandfreie Funktion, wenn der Mieter, das Mietobjekt der Firma Werner Wagner GmbH mit Fremdgeräten in Verbindung setzt oder koppelt.

    (C) Für sonstige Schäden und Ansprüche irgendwelcher Art kommen wir nicht auf, insbesondere nicht für Personen- Sach- oder Vermögensschäden, die durch unser Mietobjekt dem Mieter oder Dritten entstehen. Irgend- eine Haftung für Mangelfolgeschäden jedweder Art sind ausgeschlossen.


  6. (A) Die Mieten, Nebenkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ohne Abzug in € zu bezahlen. Sollte der Mieter mit einer Zahlung in Rückstand kommen oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden unsere Forderungen aus unseren Leistungen sofort zur Zahlung fällig.

    (B) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Rückgabe des Mietobjektes zu fordern bzw. dieses auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Bei Verzug ist der ausstehende Betrag vom Zeitpunkt der Fälligkeit an zu verzinsen. Der Zinssatz liegt 3% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz, beträgt jedoch mindestens 9% der für unseren Sitz zuständigen Landeszentralbank. Einer besonderen In-Verzug-Setzung bedarf es nicht, wenn der Mieter die vereinbarte Frist für die Rückgabe des Mietobjektes nicht einhält, oder bei Rückgabe den Mietzins nicht entrichtet.

    (C) Die Rückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprüche sind bei Rückgabe des Mietobjektes unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


  7. Mit der Rückgabe des Mietobjektes bestätigt der Vermieter nicht, dass diese ohne Mängel übergeben wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, das Mietobjekt eingehend zu prüfen.


  8. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung, mittels Fax oder per Email sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung.


  9. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder Email genügt dem Erfordernis der Schriftform.


  10. Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. Uns übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben.


  11. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im, vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen- und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.


  12. Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung, sowie die erforderlichen Einsatzzeiten, bereits im Angebotsstadium.


  13. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen.


  14. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6 BGV-A1) durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass der Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.


  15. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren.


  16. Wir haften nicht für Vermögensschäden und/oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflicht-versicherung hinausgehen. Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind.


  17. Paragraph 139 BGB wird abgedungen. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die den Vertragszweck am ehesten entspricht.


  18. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Dienstleistungen und Zahlungen, sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich von Scheck- und Wechselklagen gilt unser Hauptsitz, also Neustadt-Aisch Bad Windsheim.


  19. Werner Wagner GmbH